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Erklärung des Päpstlichen Delegaten: Kirchenrechtliche Untersuchung ist abgeschlossen.

02.03.2022

Erklärung des Päpstlichen Delegaten: Kirchenrechtliche Untersuchung ist abgeschlossen.

Die durch den Heiligen Stuhl empfohlene kirchenrechtliche Untersuchung ist abgeschlossen. Jetzt gilt es in die Zukunft zu blicken und einen neuen Aufbruch zu vollziehen, so der Päpstliche Delegat des Stiftes Klosterneuburg, Bischof Dr. Josef Clemens.

Infolge der im Sommer 2020 durchgeführten Apostolischen Visitation des Augustiner-Chorherrenstiftes Klosterneuburg hatte die Kongregation für die Institute geweihten Lebens und die Gesellschaften apostolischen Lebens eine kirchenrechtliche Untersuchung angeregt. Es galt festzustellen, inwieweit die gegen den ehemaligen Propst des Stiftes, Bernhard Backovsky CanReg, erhobenen Vorwürfe einer nicht angemessenen Amtsführung nachvollzogen werden können. Hintergründe der Vorwürfe waren vor allem die von einzelnen Mitgliedern sowie ehemaligen Mitgliedern des Stiftes zu verantwortenden Missbrauchsfälle bzw. deren sexuelles Fehlverhalten und der spätere Umgang mit diesen Vorwürfen.

Um den Sachverhalt im Detail zu prüfen, gab der Delegat des Stiftes Klosterneuburg, Bischof Dr. Josef Clemens, eine kirchenrechtliche Untersuchung durch einen unabhängigen Kirchenrechtler in Auftrag, die im November 2021 erfolgte.

Der abschließende Bericht enthält die Feststellung von Versäumnissen zur Unterbindung des Vorkommens bzw. der späteren Aufarbeitung von Missbrauchsfällen sowie sexuellen Fehlverhaltens von Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern des Stiftes seitens der damaligen Stiftsleitung. Daher wurde Propst em. Bernhard Backovsky eine kirchenrechtliche Monitio (Ermahnung) erteilt.

„Ich bedaure zutiefst, dass es in meiner Amtszeit zu sexuellen Fehlverhalten durch Mitglieder unserer Ordensgemeinschaft kam. Es lag nie in meiner Absicht, Fehlverhalten zu vertuschen. Ich habe in meiner langen Amtszeit großes Bemühen um meine Gemeinschaft und das ganze Stift Klosterneuburg gezeigt. Durch das Ergebnis der kirchenrechtlichen Untersuchung und Neubewertung sehe ich klarer und bewusster. Ich entschuldige mich bei den Opfern und bitte für meine Versäumnisse aufrichtig um Verzeihung“, so Bernhard Backovsky.

Um dem Aufbruch der Stiftsgemeinschaft und dem anstehenden Entwicklungsprozess den nötigen Raum zu geben, wird sich Bernhard Backovsky für eine angemessene Zeit aus der Gemeinschaft des Konvents zurückziehen.

„Die kirchenrechtliche Untersuchung ist nun abgeschlossen und die Vergangenheit ist aufgearbeitet“, so Bischof Clemens. „Nach diesen turbulenten Zeiten kann der Blick wieder in die Zukunft auf die neuen Herausforderungen gerichtet werden.“

Der durch den Päpstlichen Delegaten beauftragte und von Administrator Prälat Maximilian Fürnsinn CanReg begonnene Prozess der Vergemeinschaftung und der Neuausrichtung des Stiftes wird weitergeführt. Seit Herbst 2021 wurden bereits Präventionsschulungen mit allen Mitarbeitern und Chorherren des Stiftes Klosterneuburg durchgeführt, die in regelmäßigen Abständen mit unterschiedlichen Inhalten weiter stattfinden. In einem nächsten Schritt gilt es, das Ausbildungsprogramm für das Noviziat zu überarbeiten.

 

Walter Hanzmann
Stift Klosterneuburg – Pressesprecher
T: +43 2243 411-182, M: +43 676 / 447 90 67
E: presse@stift-klosterneuburg.at

 

Monitio: Das Kirchenrecht sieht vor, dass jemandem, der aufgrund einer erfolgten Untersuchung in starken Verdacht geraten ist, eine Straftat begangen zu haben, eine Ermahnung / ein Monitum / eine Monitio erteilt werden kann. Die Ermahnung stellt einen nachdrücklich ausgesprochenen Tadel dar.

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