Wird geladen ...
Zum Inhalt

Eucharistiefeier zum Jahrestag der Liturgiekonstitution SC

12.12.2024

Am 7. Dezember feierte die Kirchengemeinde von St. Gertrud den Jahrestag der Liturgiekonstitution SACROSANCTUM CONCILIUM. Zelebrant Propst Anton Höslinger erläuterte in seiner Festpredigt die Bedeutung dieser weltweiten Liturgiereform.

Die Liturgiereform infolge des Konzils ist ohne das Wirken des Chorherrn Pius Parsch und seines „Volksliturgischen Apostolats" im Vorfeld des Konzils undenkbar: sein Geist hat den Konzilstext wesentlich mitgeprägt. Die Pius-Parsch-Kirche St. Gertrud gedenkt daher jährlich der epochemachenden Promulgation der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils, die am 4. Dezember 1963 stattfand. Der Wegbereiter dieser weltweiten Reform, Pius Parsch, ein Augustiner-Chorherr des Stiftes Klosterneuburg, ist an den Stufen des Altars von St. Gertrud bestattet.

In seiner Festpredigt führte Propst Anton Höslinger folgendes aus:
. . . Wenn wir im Advent, in der Vorbereitungszeit auf das Geburtsfest des Sohnes Gottes, aus dem ersten Kapitel des Lukas-Evangeliums die Verkündigungsgeschichte lesen, dann machen wir uns den Feierinhalt des Advents gegenwärtig: Maria empfängt Jesus, den Sohn Gottes, das Wort Gottes. Maria ist eine Frau, . . . durch die das Wort Gottes zur Welt gebracht wird, durch die Gott in der Welt gegenwärtig ist. . . Maria verwirklicht, was die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils in der Nummer 10 über die Gottesdienst feiernden Gläubigen sagt: „Der Bund Gottes mit den Menschen wird in der Feier der Eucharistie neu bekräftigt, dass sie im Leben festhalten, was sie im Glauben empfangen haben.“ (SC 10) Wer Gottesdienst feiert, wird in den Bund Gottes mit den Menschen mithineingenommen, wird von Gott empfangen. . . In Nummer 1 des Sacrosanctum Concilium, gleich zu Beginn: „Darum hält es das Konzil auch in besonderer Weise für seine Aufgabe, sich um Erneuerung und Pflege der Liturgie zu sorgen.“ (SC 1) Maria ist unser Bild als Gottesdienst feiernde Gläubige. Werden wir diesem Bild gerecht, wenn wir uns um Erneuerung und Pflege der Liturgie sorgen! Lassen wir uns von Gott empfangen und empfangen wir Gott, wenn wir Gottesdienst feiern! Dann stärken wir unsere Kräfte, Christus zu verkünden, Gott zur Welt zu bringen.

Historischer Rückblick: Der damalige Propst von Klosterneuburg und österreichischer Generalabt, Gebhard Koberger (*1909 / +1997) hat als Konzils-Teilnehmer den Beschluss dieses Textes mitentschieden. Später schrieb er: „Zu den größten Erlebnissen meines Priesterlebens zählte, dass ich am II. Vatikanischen Konzil mitwirken konnte. Sie können meine Freude begreifen, dass der Gedanke von Klosterneuburg am Konzil weltweite Anerkennung gefunden hat."

Christina Hiptmayr

Pressesprecherin

Telefon
+43 2243 411 298 E-Mail

Walter Hanzmann

Pressesprecher

Telefon
+43 2243 411 182 E-Mail
Zur Hauptnavigation

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Web-Cookies auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten, wie die IP-Adresse. Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO zu diesen Technologien ermöglicht es uns, personenbezogene Daten wie auch das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf unserer Webseite zu verarbeiten, um Ihnen eine bestmögliche Erfahrung zu bieten, indem wir uns Ihre Präferenzen und wiederkehrenden Besuche merken. Wir setzen auch Drittanbieter-Cookies ein. Technisch-notwendige Cookies sind für den Betrieb dieser Webseite zwingend erforderlich, sie können unterhalb durch Anklicken entscheiden, welchen weiteren Arten von Cookies (Komfort, Statistik, Marketing) Sie zustimmen. Sie haben das Recht Ihre Einwilligung in der Datenschutzerklärung zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern oder zu widerrufen. Übermittlung von Daten in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau: Soweit Ihre getroffenen Einstellungen auch Anbieter umfassen, die Daten in Staaten ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien übermitteln, so gilt Ihre Einwilligung ausdrücklich auch hierfür (Art. 49 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch Behörden in diesen Drittstaaten zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen, dort können Sie in der Cookie-Übersicht auch nachträglich Ihre Angaben abändern. Unser Impressum finden Sie hier. Wir setzen den Google Consent Mode V2, auch als sog. Einwilligungsmodus bezeichnet, im Basic Mode ein. Erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO nicht über den Cookie-Banner (sog. Consent Management Plattform) werden keine neuen Cookies oder ähnliche Technologie durch unsere Partner gesetzt. Erteilen Sie Ihre Einwilligung können Sie diese für konkrete einzeln Zwecke über den Cookie-Banner auswählen. Dies führt dazu, dass auf unserer Website eingesetzte Google-Produkte und integrierte Tags von Drittanbietern nur im gewünschten Maße verarbeiten werden können. Folge der Nicht-Einwilligung ist, dass Sie weniger personalisierte Inhalte erhalten. Sie sind unter 14 Jahre alt? Dann können Sie nicht in optionale Services einwilligen. Bitten Sie Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten, mit Ihnen in diese Services einzuwilligen.