Wird geladen ...
Zum Inhalt

Eschensterben - Auwald bleibt gesperrt

29.03.2017

Die Überprüfung des aktuellen Eschenbaum Bestandes der Donau-Auwälder in Korneuburg durch die Bezirksforstinspektion ergab die Aufrechterhaltung der Waldsperre. Der Treppelweg zwischen Greifenstein und der Korneuburger Werft ist für Erholungssuchende jedoch geöffnet.

Wie mehrfach berichtet, sind die Österreichischen Eschen von einem Pilz befallen, der die Wurzeln absterben lässt. Die Bäume fallen ohne äußerlich erkennbaren Grund und somit ohne Vorwarnung und äußerer Einwirkung (z.B. Windangriff), aller Größen und jeden Alters, einfach um und gefährden dadurch den Menschen.

Auwald ist nur am Treppelweg wieder geöffnet

Für den in den Auwäldern erholungssuchenden Menschen besteht durch die umstürzenden Eschen unmittelbare Lebensgefahr. Seit der Ende November 2016 zugestellten Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg, den Eschenbaumbestand in der Donau-Au Korneuburg zu entfernen, laufen die Forstarbeiten auf Hochtouren.

Die Anfang dieser Woche erfolgte Begutachtung mit Bezirksforstinspektor Georg Findeis ergab, dass nur der Treppelweg (entlang der Donau) zwischen zwischen Greifenstein und der Korneuburger Werft, der Donau-Auwälder Korneuburg, für Erholungssuchende wieder geöffnet ist.

Im Interesse der Sicherheit bleiben die betroffenen Waldflächen in der Donau-Au Korneuburg bis Ende Juni 2017 gesperrt. Danach wird eine neuerliche Begutachtung die weitere Vorgehensweise ergeben. Aufgrund des hohen Anteils der Esche - in diesem Auwald Bereich an die 70% - gestalten sich die Forstarbeiten sehr aufwändig und umfangreich.

Hinweistafeln der Waldsperre sind Folge zu leisten

Am Waldrand bzw. auf Waldwegen der gesperrten Forstreviere sind entsprechende Warn-Hinweistafeln aufgestellt, die es unbedingt ernst zu nehmen gilt“, so Hubertus Kimmel, Forstleiter Stift Klosterneuburg. „Leider sehen wir immer wieder Waldbesucher, die die Waldsperre ignorieren und ihr Leben damit gefährden“.

Anfang Juli erfolgt die nächste begutachtende Forstbegehung. Danach wird festgestellt, welche Forstbereiche zusätzlich geöffnet werden können.

 

Foto:   DI Hubertus Kimmel, Forstleiter Stift Klosterneuburg mit Hofrat DI Georg Findeis, Bezirksforstinspektor NÖ,
bei der Begutachtung der abgestorbenen Wurzeln einer umgefallenen Esche.

Fotograf: W. Hanzmann, Abdruck honorarfrei.

 

Walter Hanzmann
Stift Klosterneuburg – Pressesprecher
T: +43 2243 411-182, M: +43 676 / 447 90 67
E: presse@stift-klosterneuburg.at, www.stift-klosterneuburg.at

Das Stift Klosterneuburg wurde 1114 gegründet und 1133 den Augustiner Chorherren übergeben, um ein religiöses, soziales und kulturelles Zentrum zu bilden. Das Stift ist heute ein wichtiges kulturtouristisches Ziel, eine religiöse und soziale Institution und ein bedeutender Wirtschaftsbetrieb. Es besitzt unter anderem das älteste und eines der renommiertesten Weingüter Österreichs. - www.stift-klosterneuburg.at

Christina Hiptmayr

Pressesprecherin

Telefon
+43 2243 411 298 E-Mail

Walter Hanzmann

Pressesprecher

Telefon
+43 2243 411 182 E-Mail

Downloads

Foto: DI Hubertus Kimmel, Forstleiter Stift Klosterneuburg mit Hofrat DI Georg Findeis, Bezirksforstinspektor NÖ,
bei der Begutachtung der abgestorbenen Wurzeln einer umgefallenen Esche.
Fotograf: W. Hanzmann, Abdruck honorarfrei.

Zur Hauptnavigation

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Web-Cookies auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten, wie die IP-Adresse. Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO zu diesen Technologien ermöglicht es uns, personenbezogene Daten wie auch das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf unserer Webseite zu verarbeiten, um Ihnen eine bestmögliche Erfahrung zu bieten, indem wir uns Ihre Präferenzen und wiederkehrenden Besuche merken. Wir setzen auch Drittanbieter-Cookies ein. Technisch-notwendige Cookies sind für den Betrieb dieser Webseite zwingend erforderlich, sie können unterhalb durch Anklicken entscheiden, welchen weiteren Arten von Cookies (Komfort, Statistik, Marketing) Sie zustimmen. Sie haben das Recht Ihre Einwilligung in der Datenschutzerklärung zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern oder zu widerrufen. Übermittlung von Daten in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau: Soweit Ihre getroffenen Einstellungen auch Anbieter umfassen, die Daten in Staaten ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien übermitteln, so gilt Ihre Einwilligung ausdrücklich auch hierfür (Art. 49 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch Behörden in diesen Drittstaaten zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen, dort können Sie in der Cookie-Übersicht auch nachträglich Ihre Angaben abändern. Unser Impressum finden Sie hier. Wir setzen den Google Consent Mode V2, auch als sog. Einwilligungsmodus bezeichnet, im Basic Mode ein. Erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO nicht über den Cookie-Banner (sog. Consent Management Plattform) werden keine neuen Cookies oder ähnliche Technologie durch unsere Partner gesetzt. Erteilen Sie Ihre Einwilligung können Sie diese für konkrete einzeln Zwecke über den Cookie-Banner auswählen. Dies führt dazu, dass auf unserer Website eingesetzte Google-Produkte und integrierte Tags von Drittanbietern nur im gewünschten Maße verarbeiten werden können. Folge der Nicht-Einwilligung ist, dass Sie weniger personalisierte Inhalte erhalten. Sie sind unter 14 Jahre alt? Dann können Sie nicht in optionale Services einwilligen. Bitten Sie Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten, mit Ihnen in diese Services einzuwilligen.