Wird geladen ...
Zum Inhalt

Controller:in

Das Stift Klosterneuburg sucht eine:n Controller:in

DAS STIFT KLOSTERNEUBURG SUCHT EINE:N CONTROLLER:IN
VOLLZEIT (40 STUNDEN)


HERAUSFORDERNDE UND VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN ERWARTEN SIE:
• Erstellung aussagekräftiger Berichte und Ad-Hoc Analysen sowie kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden Reporting-Strukturen
• Mitwirkung bei Budgeterstellung sowie Sparringpartner:in für die Planungsverantwortlichen im Rahmen der GuV-Planung
• Weiterentwicklung der Controlling-Instrumente sowie aktive Mitarbeit an strategischen Projekten
• Unterstützung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen sowie bei internen Verrechnungen
• Abwechslungsreiche Tätigkeit durch die Betreuung mehrerer eigenständiger Wirtschaftsbetriebe aus verschiedenen Wirtschaftszweigen (Weingut, Forstwirtschaft, Biowärme…)
 

MIT DIESEM PROFIL ÜBERZEUGEN SIE UNS:
• Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (HAK, FH, Universität)
• Idealerweise mind. drei Jahre Berufserfahrung im Controlling
• Ausgeprägte analytische Fähigkeiten u. lösungsorientierte Arbeitsweise
• Hohe IT-Affinität und Erfahrung mit BI-Tools (z. B.: Power BI, Cognos TM1 Perspectives/PAfE) und fundierter Umgang mit MS Office (v. a. Excel)
• Teamfähigkeit, hohe Leistungsbereitschaft und Hands-On-Mentalität
 

ES ERWARTET SIE EIN ATTRAKTIVES ANGEBOT:
• Ein besonderer Arbeitsplatz im Stift Klosterneuburg, einem zukunftssicheren und verlässlichen Arbeitgeber
• Eine vielseitige und herausfordernde Tätigkeit mit hohem Maß an Selbstständigkeit
• Flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit) und Home-Office Möglichkeit nach Vereinbarung
• Zahlreiche Social Benefits (betriebliche Pensionsvorsorge, gestütztes Mittagessen,…)
• Monatliches Mindestgehalt lt. Kollektivvertrag von € 3.388,– (für 40 Stunden Basis Vollzeit). Für diese Position ist eine Überzahlung – je nach Qualifikation und Berufserfahrung – vorgesehen.
• Einstellungstermin: ab sofort

Kontakt

Nina Fölhs-Königslehner
Leitung Personalwesen
+43 2243 411-385

Zur Hauptnavigation

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Web-Cookies auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten, wie die IP-Adresse. Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO zu diesen Technologien ermöglicht es uns, personenbezogene Daten wie auch das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf unserer Webseite zu verarbeiten, um Ihnen eine bestmögliche Erfahrung zu bieten, indem wir uns Ihre Präferenzen und wiederkehrenden Besuche merken. Wir setzen auch Drittanbieter-Cookies ein. Technisch-notwendige Cookies sind für den Betrieb dieser Webseite zwingend erforderlich, sie können unterhalb durch Anklicken entscheiden, welchen weiteren Arten von Cookies (Komfort, Statistik, Marketing) Sie zustimmen. Sie haben das Recht Ihre Einwilligung in der Datenschutzerklärung zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern oder zu widerrufen. Übermittlung von Daten in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau: Soweit Ihre getroffenen Einstellungen auch Anbieter umfassen, die Daten in Staaten ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien übermitteln, so gilt Ihre Einwilligung ausdrücklich auch hierfür (Art. 49 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch Behörden in diesen Drittstaaten zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen, dort können Sie in der Cookie-Übersicht auch nachträglich Ihre Angaben abändern. Unser Impressum finden Sie hier. Wir setzen den Google Consent Mode V2, auch als sog. Einwilligungsmodus bezeichnet, im Basic Mode ein. Erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO nicht über den Cookie-Banner (sog. Consent Management Plattform) werden keine neuen Cookies oder ähnliche Technologie durch unsere Partner gesetzt. Erteilen Sie Ihre Einwilligung können Sie diese für konkrete einzeln Zwecke über den Cookie-Banner auswählen. Dies führt dazu, dass auf unserer Website eingesetzte Google-Produkte und integrierte Tags von Drittanbietern nur im gewünschten Maße verarbeiten werden können. Folge der Nicht-Einwilligung ist, dass Sie weniger personalisierte Inhalte erhalten. Sie sind unter 14 Jahre alt? Dann können Sie nicht in optionale Services einwilligen. Bitten Sie Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten, mit Ihnen in diese Services einzuwilligen.