Wird geladen ...
Zum Inhalt

Termin Erinnerung - Orgelmusik an der Festorgel Stift Klosterneuburg

29.05.2019

Unter dem Titel MUSIK IM STIFT finden jährlich einzigartige Konzerte in den historischen Räumen des Stiftes Klosterneuburg statt. Sonntag, den 2. Juni 2019, spielt Prof. Kola Owolabi Musik aus dem 17. Und 18. Jhdt. an der Festorgel des Stiftes Klosterneuburg.

Tauchen Sie ein in die Orgelmusik des 17. und 18. Jahrhunderts mit bekannten Vertretern der Musik dieser Zeit, unter anderem Girolamo Frescobaldi, Georg  Muffat und J.S. Bach.
Prof. Dr. Kola Owolabi ist Professor für Orgel an der Universität von Michigan in Ann Arbor, USA, wo er Orgel, Improvisation und Kirchenmusik unterrichtet. 2002 gewann er den zweiten Preis sowie den Publikumspreis beim NYACOP Orgelconcours der American Guild of Organists. Er studierte Orgel und Chordirigieren an der McGill Universität (Montreal, Canada), Yale Universität und Eastman School of Music (Rochester, USA). Erleben Sie den amerikanischen Organisten an der Festorgel (1642) des Stiftes Klosterneuburg.

 

Bildtext:  Prof. Dr. Kola Owolabi, Foto Jean Marc-Loos, Abdruck honorarfrei

 

 

Ort:         Stiftskirche
Stift Klosterneuburg, Stiftsplatz 1, 3400 Klosterneuburg

Zeit:        Sonntag 1. Juni 2019, 19:00 Uhr

Tickets:  EUR 14,- / Erw.; Tel.: +43 (2243) 411-212; E-Mail: tours@stift-klosterneuburg.at
An der „Sala terrena“ Tageskasse sowie an der Abendkasse in der Sitfskirche, 30 Min. vor Veranstaltungsbeginn.

 

Walter Hanzmann
Stift Klosterneuburg – Pressesprecher
T: +43 2243 411-182, M: +43 676 / 447 90 67
E: presse@stift-klosterneuburg.at

 

Christina Hiptmayr

Pressesprecherin

Telefon
+43 2243 411 298 E-Mail

Walter Hanzmann

Pressesprecher

Telefon
+43 2243 411 182 E-Mail

Downloads

Bildtext: Prof. Dr. Kola Owolabi, Foto Jean Marc-Loos, Abdruck honorarfrei

Zur Hauptnavigation

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Web-Cookies auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten, wie die IP-Adresse. Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO zu diesen Technologien ermöglicht es uns, personenbezogene Daten wie auch das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf unserer Webseite zu verarbeiten, um Ihnen eine bestmögliche Erfahrung zu bieten, indem wir uns Ihre Präferenzen und wiederkehrenden Besuche merken. Wir setzen auch Drittanbieter-Cookies ein. Technisch-notwendige Cookies sind für den Betrieb dieser Webseite zwingend erforderlich, sie können unterhalb durch Anklicken entscheiden, welchen weiteren Arten von Cookies (Komfort, Statistik, Marketing) Sie zustimmen. Sie haben das Recht Ihre Einwilligung in der Datenschutzerklärung zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern oder zu widerrufen. Übermittlung von Daten in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau: Soweit Ihre getroffenen Einstellungen auch Anbieter umfassen, die Daten in Staaten ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien übermitteln, so gilt Ihre Einwilligung ausdrücklich auch hierfür (Art. 49 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch Behörden in diesen Drittstaaten zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen, dort können Sie in der Cookie-Übersicht auch nachträglich Ihre Angaben abändern. Unser Impressum finden Sie hier. Wir setzen den Google Consent Mode V2, auch als sog. Einwilligungsmodus bezeichnet, im Basic Mode ein. Erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO nicht über den Cookie-Banner (sog. Consent Management Plattform) werden keine neuen Cookies oder ähnliche Technologie durch unsere Partner gesetzt. Erteilen Sie Ihre Einwilligung können Sie diese für konkrete einzeln Zwecke über den Cookie-Banner auswählen. Dies führt dazu, dass auf unserer Website eingesetzte Google-Produkte und integrierte Tags von Drittanbietern nur im gewünschten Maße verarbeiten werden können. Folge der Nicht-Einwilligung ist, dass Sie weniger personalisierte Inhalte erhalten. Sie sind unter 14 Jahre alt? Dann können Sie nicht in optionale Services einwilligen. Bitten Sie Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten, mit Ihnen in diese Services einzuwilligen.