Wird geladen ...
Zum Inhalt

Stiftsweingut Klosterneuburg nimmt ersten Weinbau-Roboter Österreichs in Betrieb

26.03.2025

Das Weingut Stift Klosterneuburg führt als erstes Weingut in Österreich einen innovativen Wein-Bauroboter ein und stellt auf biologischen Anbau um. Ein wichtiger Schritt in Zeiten von Klimawandel und Fachkräftemangel.

Weltweit ist dieser moderne Helfer bereits rund 250 Mal erfolgreich im Einsatz. Am Donnerstag, dem 26. März, nahm er erstmals in Österreich seinen Betrieb auf: Das Stiftsweingut präsentierte in der Riede Hengsberg in Klosterneuburg den Weinbau-Roboter „Bakus“ des französischen Unternehmens Vitibot, vor Branchenvertretern und interessierten Journalisten.

Der Roboter wurde speziell entwickelt, um den Herausforderungen des nachhaltigen Weinbaus und des Arbeitskräftemangels gerecht zu werden. „Für unser Weingut beginnt damit  nun eine neue Ära“, sagte Weingutsleiter Peter Frei. „Gleichzeitig mit der Integration modernster Technik, stellen wir in unseren Weingärten in Tattendorf auf biologischen Anbau um“. Der Vertrag mit Bio Austria ist unterzeichnet, damit ist der Weg für eine vollständige Bio-Zertifizierung ab 2028 geebnet.

„Das Stift Klosterneuburg wirtschaftet seit 900 Jahren nachhaltig. Gerade in der modernen Zeit, mit ihren Herausforderungen und dem Klimawandel, ist uns Nachhaltigkeit ein ganz besonders wichtiges Anliegen“, erklärte Prälat Anton Höslinger, Propst des Augustiner-Chorherrenstiftes Klosterneuburg.

Tatsächlich leistet der selbstfahrende Weinbau-Roboter einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des ökologischen Fußabdruck, wie „Bakus“-Generalimporteur Thomas Beisteiner ausführte: „Er arbeitet völlig emissionsfrei und wird zu 100 Prozent mit Strom betrieben“. Durch sein geringes Gewicht wird die Bodenverdichtung minimiert und die Biodiversität erhalten. Mit seiner 75kWh-Batterie bietet er eine Betriebsdauer von rund zehn Stunden. Der Roboter übernimmt Arbeiten, die bisher von Traktoren erledigt werden mussten; er lockert den Boden, kann in den Gassen mähen, das Laub schneiden und Zwischenstock räumen. Aufgrund seiner Geräuscharmut kann er auch nachts eingesetzt werden.

Auch Bio-Austria-Bundesobfrau Barbara Riegler ist positiv angetan: „Das Stiftsweingut Klosterneuburg zeigt, dass moderne Landwirtschaft und Nachhaltigkeit vereint werden können. Biologische Landwirtschaft bedeutet einen respektvollen Umgang mit der Natur. Unsere Böden sind eine wertvolle Ressource, die bewahrt werden muss. Moderne Hilfsmittel sind dabei sehr hilfreich“. Walter Klingenbrunnner, Bio-Austria-Obmann Wien und Niederösterreich, ergänzt: „Die Biolandwirtschaft arbeitet nach den Erkenntnissen der modernen Wissenschaft. Dadurch können wir auch die gesündesten Lebensmittel liefern“.

Reinhard Eder, Direktor der HBLA für Wein- und Obstbau: „Winzer ist ein harter Job, die körperliche Arbeit wollen sich immer weniger antun. Der Weinbau-Roboter ist eine perfekte Unterstützung um den Arbeitskräftemangel auszugleichen“.

Das Weingut Stift Klosterneuburg zählt zu den ältesten und renommiertesten Weingütern Österreichs. Als erstes klimaneutrales Weingut des Landes (2009) hat es sich der nachhaltigen Weinproduktion verschrieben und kombiniert Tradition mit zukunftsweisenden Technologien. Nun hat es einen weiteren zukunftsweisenden Schritt in einer Branche gesetzt, die sowohl den Herausforderungen des Klimawandels als auch den aktuellen Arbeitsmarkttendenzen begegnen muss.

Christina Hiptmayr

Pressesprecherin

Telefon
+43 2243 411 298 E-Mail

Walter Hanzmann

Pressesprecher

Telefon
+43 2243 411 182 E-Mail

Downloads

Foto 1: v.l.n.r. Reinhard Eder, Direktor HBLA Wein- u. Obstbau; Barbara Riegler, Bundesobfrau Bio Austria;
Peter Frei, Weingutsleiter Stift Klosterneuburg; Prälat Anton Höslinger, Propst Stift Klosterneuburg;
Thomas Beisteiner, Bakus-Generalimporteur; Walter Klingenbrunner, Obmann Bio Austria Wien u. NÖ
Foto 2: v.l.n.r. Peter Frei, Weingutsleiter Stift Klosterneuburg mit Prälat Anton Höslinger, Propst Stift Klosterneuburg
Foto 3: Weinbau-Roboter Bakus
Alle Fotos: Copyright Stift Klosterneuburg, Fotografin: Walter Hanzmann, Abdruck honorarfrei

Zur Hauptnavigation

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Web-Cookies auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten, wie die IP-Adresse. Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO zu diesen Technologien ermöglicht es uns, personenbezogene Daten wie auch das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf unserer Webseite zu verarbeiten, um Ihnen eine bestmögliche Erfahrung zu bieten, indem wir uns Ihre Präferenzen und wiederkehrenden Besuche merken. Wir setzen auch Drittanbieter-Cookies ein. Technisch-notwendige Cookies sind für den Betrieb dieser Webseite zwingend erforderlich, sie können unterhalb durch Anklicken entscheiden, welchen weiteren Arten von Cookies (Komfort, Statistik, Marketing) Sie zustimmen. Sie haben das Recht Ihre Einwilligung in der Datenschutzerklärung zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern oder zu widerrufen. Übermittlung von Daten in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau: Soweit Ihre getroffenen Einstellungen auch Anbieter umfassen, die Daten in Staaten ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien übermitteln, so gilt Ihre Einwilligung ausdrücklich auch hierfür (Art. 49 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch Behörden in diesen Drittstaaten zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen, dort können Sie in der Cookie-Übersicht auch nachträglich Ihre Angaben abändern. Unser Impressum finden Sie hier. Wir setzen den Google Consent Mode V2, auch als sog. Einwilligungsmodus bezeichnet, im Basic Mode ein. Erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO nicht über den Cookie-Banner (sog. Consent Management Plattform) werden keine neuen Cookies oder ähnliche Technologie durch unsere Partner gesetzt. Erteilen Sie Ihre Einwilligung können Sie diese für konkrete einzeln Zwecke über den Cookie-Banner auswählen. Dies führt dazu, dass auf unserer Website eingesetzte Google-Produkte und integrierte Tags von Drittanbietern nur im gewünschten Maße verarbeiten werden können. Folge der Nicht-Einwilligung ist, dass Sie weniger personalisierte Inhalte erhalten. Sie sind unter 14 Jahre alt? Dann können Sie nicht in optionale Services einwilligen. Bitten Sie Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten, mit Ihnen in diese Services einzuwilligen.