Wird geladen ...
Zum Inhalt

Pius-Parsch-Preis 2019 vergeben

13.11.2019

Der vom Pius-Parsch-Institut für Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie und der Liturgiewissenschaftlichen Gesellschaft Klosterneuburg heuer zum sechsten Mal ausgeschriebene Pius-Parsch-Preis wurde von einer internationalen Jury dem Eichstätter Diözesanpriester Dr. Marco Benini zuerkannt. Die Preisverleihung erfolgt am 7.12.2019

Dr. Marco Benini, der deutsch-italienischer Herkunft ist, lehrt derzeit als Gastprofessor an der Catholic University of America in Washington das Fach Liturgiewissenschaft. Ausgezeichnet wurde er für seine Habilitationsschrift „Liturgische Bibelhermeneutik. Die Heilige Schrift im Horizont des Gottesdienstes“, die die Verbindung von Bibel und Liturgie als zentrales Anliegen des österreichischen Liturgiepioniers Pius Parsch (1884-1954) wie auch des Zweiten Vatikanischen Konzils vertiefend weiterdenkt.

Der mit 6.000 € dotierte und international renommierte Pius-Parsch-Preis ist die bedeutendste liturgiewissenschaftliche Auszeichnung im deutschen Sprachraum. Stiftungsintention des seit 2009 im Zweijahresrhythmus ausgelobten Preises ist es, junge Nachwuchswissenschaftler zu fördern, Forschungsthemen im Geist des Augustiner-Chorherren Pius Parsch voranzutreiben, sowie liturgiewissenschaftliche Exzellenz  anzuregen, wie der internationale Wissenschaftliche Beirat des Pius-Parsch-Instituts nach seiner Sitzung am 8. November 2019 bekannt gegeben hat.

Verleihung erfolgt am 7. Dezember 2019

Die Preisverleihung wird durch den Klosterneuburger Propst Bernhard Backovsky, im Anschluss an den jährlichen Gedenkgottesdienst zur Promulgation der Liturgiekonstitution des II. Vaticanums „Sacrosanctum Concilium“ (vom 4.12.1963), erfolgen. Die Feier der Preisverleihung findet dieses Jahr in der Kirche St. Gertrud in Klosterneuburg am 7. Dezember 2019 um 18.00 Uhr statt.

Weiterführende Informationen: www.pius-parsch-institut.at

 

Foto: Augustiner-Chorherr Pius Parsch; Copyright: Stift Klosterneuburg, Abdruck honorarfrei

 

 

 

Walter Hanzmann
Stift Klosterneuburg – Pressesprecher
T: +43 2243 411-182, M: +43 676 / 447 90 67
E: presse@stift-klosterneuburg.at

Das Stift Klosterneuburg wurde 1114 gegründet und 1133 den Augustiner Chorherren übergeben, um ein religiöses, soziales und kulturelles Zentrum zu bilden. Das Stift ist heute ein wichtiges kulturtouristisches Ziel, eine religiöse und soziale Institution und ein bedeutender Wirtschaftsbetrieb. Es besitzt unter anderem das älteste und eines der renommiertesten Weingüter Österreichs.  - www.stift-klosterneuburg.at

Christina Hiptmayr

Pressesprecherin

Telefon
+43 2243 411 298 E-Mail

Walter Hanzmann

Pressesprecher

Telefon
+43 2243 411 182 E-Mail

Downloads

Foto: Augustiner-Chorherr Pius Parsch; Copyright: Stift Klosterneuburg, Abdruck honorarfrei

Zur Hauptnavigation

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Web-Cookies auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten, wie die IP-Adresse. Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO zu diesen Technologien ermöglicht es uns, personenbezogene Daten wie auch das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf unserer Webseite zu verarbeiten, um Ihnen eine bestmögliche Erfahrung zu bieten, indem wir uns Ihre Präferenzen und wiederkehrenden Besuche merken. Wir setzen auch Drittanbieter-Cookies ein. Technisch-notwendige Cookies sind für den Betrieb dieser Webseite zwingend erforderlich, sie können unterhalb durch Anklicken entscheiden, welchen weiteren Arten von Cookies (Komfort, Statistik, Marketing) Sie zustimmen. Sie haben das Recht Ihre Einwilligung in der Datenschutzerklärung zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern oder zu widerrufen. Übermittlung von Daten in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau: Soweit Ihre getroffenen Einstellungen auch Anbieter umfassen, die Daten in Staaten ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien übermitteln, so gilt Ihre Einwilligung ausdrücklich auch hierfür (Art. 49 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch Behörden in diesen Drittstaaten zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen, dort können Sie in der Cookie-Übersicht auch nachträglich Ihre Angaben abändern. Unser Impressum finden Sie hier. Wir setzen den Google Consent Mode V2, auch als sog. Einwilligungsmodus bezeichnet, im Basic Mode ein. Erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO nicht über den Cookie-Banner (sog. Consent Management Plattform) werden keine neuen Cookies oder ähnliche Technologie durch unsere Partner gesetzt. Erteilen Sie Ihre Einwilligung können Sie diese für konkrete einzeln Zwecke über den Cookie-Banner auswählen. Dies führt dazu, dass auf unserer Website eingesetzte Google-Produkte und integrierte Tags von Drittanbietern nur im gewünschten Maße verarbeiten werden können. Folge der Nicht-Einwilligung ist, dass Sie weniger personalisierte Inhalte erhalten. Sie sind unter 14 Jahre alt? Dann können Sie nicht in optionale Services einwilligen. Bitten Sie Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten, mit Ihnen in diese Services einzuwilligen.