Wird geladen ...
Zum Inhalt
Stiftsansicht im Winter, Nachts

„Licht der Weihnacht“ – Ein musikalisches Erlebnis für die ganz Familie in der Stiftskirche Klosterneuburg

04.12.2025

Kleiner Stern, große Weihnachtsfreude: Der Kinderchor der Musikschule und der TWOgetherchor laden am 20. Dezember zu einem festlichen Konzert in die Stiftskirche Klosterneuburg ein.

Kleiner Stern, große Weihnachtsfreude: Der Kinderchor der Musikschule und der TWOgetherchor laden am 20. Dezember zu einem festlichen Konzert in die Stiftskirche Klosterneuburg ein.

Lassen Sie sich von musizierenden Kindern und Jugendlichen auf das Weihnachtsfest einstimmen: Am Samstag, dem 20. Dezember 2025, um 15 Uhr, laden der Kinderchor der Musikschule und der TWOgetherchor zu einem ganz besonderen Weihnachtskonzert in die Stiftskirche Klosterneuburg ein. Das Konzert trägt den Titel Licht der Weihnacht“ und richtet sich an große und kleine Besucherinnen und Besucher.

Im Mittelpunkt steht die Geschichte eines kleinen, neugierigen Sterns. Auf seiner Reise rund um die Welt entdeckt er weihnachtliche Bräuche und Lieder aus verschiedenen Ländern. Mit viel Musik, Fantasie und festlicher Stimmung nehmen die Kinder und Jugendlichen das Publikum mit auf diese zauberhafte Reise.

Der Kinderchor besteht aus rund zwanzig Kindern im Vorschul- und Volksschulalter, die mit großer Freude singen. Der TWOgetherchor ist eine Zusammenarbeit zwischen Musikschule und Gymnasium und vereint junge Sängerinnen und Sänger ab zehn Jahren, die ihre Begeisterung für Musik miteinander teilen.

Zusätzlich ist auch der Chor der Musikalischen Früherziehung sowie Instrumentalistinnen und Instrumentalisten der Musikschule zu hören. Gespielt wird auf Orgel, Akkordeon, Gitarre, Geige, Fagott und Horn – eine bunte Mischung, die für eine besonders festliche Atmosphäre sorgt.

Termin:           Samstag, 20. Dezember 2025, 15.00 
Ort:                  Stiftskirche Klosterneuburg
Eintritt:           frei

Zur Hauptnavigation

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Web-Cookies auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten, wie die IP-Adresse. Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO zu diesen Technologien ermöglicht es uns, personenbezogene Daten wie auch das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf unserer Webseite zu verarbeiten, um Ihnen eine bestmögliche Erfahrung zu bieten, indem wir uns Ihre Präferenzen und wiederkehrenden Besuche merken. Wir setzen auch Drittanbieter-Cookies ein. Technisch-notwendige Cookies sind für den Betrieb dieser Webseite zwingend erforderlich, sie können unterhalb durch Anklicken entscheiden, welchen weiteren Arten von Cookies (Komfort, Statistik, Marketing) Sie zustimmen. Sie haben das Recht Ihre Einwilligung in der Datenschutzerklärung zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern oder zu widerrufen. Übermittlung von Daten in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau: Soweit Ihre getroffenen Einstellungen auch Anbieter umfassen, die Daten in Staaten ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien übermitteln, so gilt Ihre Einwilligung ausdrücklich auch hierfür (Art. 49 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch Behörden in diesen Drittstaaten zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen, dort können Sie in der Cookie-Übersicht auch nachträglich Ihre Angaben abändern. Unser Impressum finden Sie hier. Wir setzen den Google Consent Mode V2, auch als sog. Einwilligungsmodus bezeichnet, im Basic Mode ein. Erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO nicht über den Cookie-Banner (sog. Consent Management Plattform) werden keine neuen Cookies oder ähnliche Technologie durch unsere Partner gesetzt. Erteilen Sie Ihre Einwilligung können Sie diese für konkrete einzeln Zwecke über den Cookie-Banner auswählen. Dies führt dazu, dass auf unserer Website eingesetzte Google-Produkte und integrierte Tags von Drittanbietern nur im gewünschten Maße verarbeiten werden können. Folge der Nicht-Einwilligung ist, dass Sie weniger personalisierte Inhalte erhalten. Sie sind unter 14 Jahre alt? Dann können Sie nicht in optionale Services einwilligen. Bitten Sie Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten, mit Ihnen in diese Services einzuwilligen.