Wird geladen ...
Zum Inhalt
Einkleidung von Felix Cyganik durch Propst Anton Höslinger im Zuge des Aufnahmerituals.

Feierliche Aufnahme eines Augustiner-Chorherren

01.12.2025

Am 14. November 2025 erfolgte die feierliche Aufnahme von Grzegorz Cyganik CRL, eines Priesters des Ordens der Regularkanoniker vom Lateran, in die Ordensgemeinschaft der Augustiner-Chorherren in Klosterneuburg. Er erhielt den Namen FELIX.

Feierliche Aufnahme eines Augustiner-Chorherren

Am 14. November 2025 erfolgte die feierliche Aufnahme von Grzegorz Cyganik CRL, eines Priesters des Ordens der Regularkanoniker vom Lateran, in die Ordensgemeinschaft der Augustiner-Chorherren in Klosterneuburg. Er erhielt den Namen FELIX.

Die Augustiner-Chorherren nehmen einen festen Platz in der vielfältigen Ordenslandschaft der katholischen Kirche ein. Sie sind keine Mönche, sondern „Regularkanoniker“, ihre korrekte Anrede ist daher nicht „Pater“ oder „Bruder“, sondern „Herr“. Die „Stiftsherren“ versuchen das klösterliche Lebensideal, das geprägt ist durch gemeinsames Gebet und gemeinsamen Tisch, mit der Seelsorge außerhalb des Klosters zu verbinden. Ihr Grundauftrag ist es, mitten unter den Menschen tätig zu sein.

Am 14. November 2025 erfolgte die feierliche Aufnahme von Grzegorz Cyganik, eines Priesters des Augustiner-Chorherren-Ordens der Regularkanoniker vom Lateran. Er erhielt den Namen FELIX.

FELIX Grzegorz Cyganik Can.Reg. wurde am 9. Feb.1985 in Minsk (Weißrussland) geboren, seine Mutter ist Weißrussin, sein Vater Pole. Er wuchs in Lancut (Polen) auf, studierte Internationale Beziehungen an der Jagiellonen-Universität in Krakau und trat nach einem Jahr in den Orden der Regularkanoniker vom Lateran in Kazimierz, Krakau, ein.

Dem Stift seit Jahren verbunden

2012 wurde er zum Priester geweiht. Im Anschluss war er fünf Jahre lang in Birmingham (Großbritannien) als Seelsorger für die polnische und englische Gemeinde tätig. 2017 wurde er der persönliche Sekretär von Generalabt Giuseppe Cipolloni CRL in Rom, 2018 Generalsekretär des Ordens und Generalprokurator, also zum Vertreter des Ordens im Vatikan.

Mit dem Stift Klosterneuburg ist er bereits seit 18 Jahren in Kontakt und feierte hier sogar sein zehnjähriges Priesterjubiläum. Seit Juli 2024 ist er im Stift Klosterneuburg, um die Lebensform der Augustiner-Chorherren und ihre Gemeinschaft besser kennen zu lernen. Am 13. November 2025 stimmte das Plenarkapitel der Klosterneuburger Augustiner-Chorherren über seine Aufnahme – ein Übertritt innerhalb der Ordenskonföderation – ab, am 14. November 2025 erfolgte die feierliche Aufnahme im Rahmen einer Vesper.

Downloads

Foto 1:     Gruppenbild mit Stiftsdechant Clemens Galban Can.Reg., Felix Cyganik Can.Reg. und  Propst Anton Höslinger Can.Reg. 
Foto 2:     Einkleidung von Felix Cyganik durch Propst Anton Höslinger im Zuge des Aufnahmerituals.

Copyright: Stift Klosterneuburg, Fotograf Walter Hanzmann, Abdruck honorarfrei

Christina Hiptmayr

Pressesprecherin

Telefon
+43 2243 411 298 E-Mail

Walter Hanzmann

Pressesprecher

Telefon
+43 2243 411 182 E-Mail
Zur Hauptnavigation

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Web-Cookies auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten, wie die IP-Adresse. Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO zu diesen Technologien ermöglicht es uns, personenbezogene Daten wie auch das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf unserer Webseite zu verarbeiten, um Ihnen eine bestmögliche Erfahrung zu bieten, indem wir uns Ihre Präferenzen und wiederkehrenden Besuche merken. Wir setzen auch Drittanbieter-Cookies ein. Technisch-notwendige Cookies sind für den Betrieb dieser Webseite zwingend erforderlich, sie können unterhalb durch Anklicken entscheiden, welchen weiteren Arten von Cookies (Komfort, Statistik, Marketing) Sie zustimmen. Sie haben das Recht Ihre Einwilligung in der Datenschutzerklärung zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern oder zu widerrufen. Übermittlung von Daten in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau: Soweit Ihre getroffenen Einstellungen auch Anbieter umfassen, die Daten in Staaten ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien übermitteln, so gilt Ihre Einwilligung ausdrücklich auch hierfür (Art. 49 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch Behörden in diesen Drittstaaten zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen, dort können Sie in der Cookie-Übersicht auch nachträglich Ihre Angaben abändern. Unser Impressum finden Sie hier. Wir setzen den Google Consent Mode V2, auch als sog. Einwilligungsmodus bezeichnet, im Basic Mode ein. Erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO nicht über den Cookie-Banner (sog. Consent Management Plattform) werden keine neuen Cookies oder ähnliche Technologie durch unsere Partner gesetzt. Erteilen Sie Ihre Einwilligung können Sie diese für konkrete einzeln Zwecke über den Cookie-Banner auswählen. Dies führt dazu, dass auf unserer Website eingesetzte Google-Produkte und integrierte Tags von Drittanbietern nur im gewünschten Maße verarbeiten werden können. Folge der Nicht-Einwilligung ist, dass Sie weniger personalisierte Inhalte erhalten. Sie sind unter 14 Jahre alt? Dann können Sie nicht in optionale Services einwilligen. Bitten Sie Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten, mit Ihnen in diese Services einzuwilligen.