Wird geladen ...
Zum Inhalt

Der Österreichische Erzherzogshut feiert 2016 sein 400-jähriges Jubiläum.

15.02.2016

Der Österreichische Erzherzogshut in der Schatzkammer des Stiftes Klosterneuburg wurde 1616 von Maximilian III. gestiftet. 2016 feiert er sein 400-jähriges Jubiläum. Eine eigene Jahresausstellung im Stift widmet sich der Geschichte und Bedeutung des Hutes.

Das Stift Klosterneuburg bewahrt in seiner Schatzkammer den Österreichischen Erzherzogshut, die wahre „Krone“ des Landes, auf. Erzherzog Maximilian III. lies dieses Juwel 1616 anfertigen; es sollte das Erzherzogtum Österreich, das Kernland des Habsburgerreichs, repräsentieren. Er verfügte, dass der Erzherzogshut für immer im Stift Klosterneuburg aufbewahrt werden muss, in nächster Nähe der Reliquien des Heiligen Leopold, des Landespatrons von Österreich. Nur zur Erbhuldigung eines neuen Landesfürsten durch die österreichischen Stände in Wien, darf der Hut das Stift auf maximal drei Wochen verlassen - zuletzt geschah dies 1835. Seinen letzten offiziellen Auftritt hatte der Hut 1989 beim Begräbnis von Zita, der letzten Kaiserin von Österreich.

Der Österreichische Erzherzogshut feiert 2016 sein 400-jähriges Jubiläum.
Die Ausstellung dokumentiert die Geschichte und Bedeutung des Hutes. Vorgestellt werden die Personen des Stifters Maximilian III., Großmeister des Deutschen Ritterordens und Regent von Tirol und des Landesheiligen Leopold, des himmlischen Schutzherrn der Stiftung. „Erstmals behandeln wir die Erbhuldigung mit ihrem barocken Zeremoniell“, so die Kuratoren der Ausstellung Dr. Katja Brandes und MMag. Wolfgang Huber, „da die Erbhuldigungen für Joseph I., Karl VI. und Maria Theresia außerordentlich gut dokumentiert sind, kann man diese erlebbar Revue passieren lassen.“.

Christina Hiptmayr

Pressesprecherin

Telefon
+43 2243 411 298 E-Mail

Walter Hanzmann

Pressesprecher

Telefon
+43 2243 411 182 E-Mail

Download

Foto: Österreichischer Erzherzogshut in der Schatzkammer des Stiftes Klosterneuburg
Copyright Stift Klosterneuburg, Fotograf Rita Newman, Abdruck honorarfrei

Zur Hauptnavigation

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Web-Cookies auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten, wie die IP-Adresse. Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO zu diesen Technologien ermöglicht es uns, personenbezogene Daten wie auch das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf unserer Webseite zu verarbeiten, um Ihnen eine bestmögliche Erfahrung zu bieten, indem wir uns Ihre Präferenzen und wiederkehrenden Besuche merken. Wir setzen auch Drittanbieter-Cookies ein. Technisch-notwendige Cookies sind für den Betrieb dieser Webseite zwingend erforderlich, sie können unterhalb durch Anklicken entscheiden, welchen weiteren Arten von Cookies (Komfort, Statistik, Marketing) Sie zustimmen. Sie haben das Recht Ihre Einwilligung in der Datenschutzerklärung zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern oder zu widerrufen. Übermittlung von Daten in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau: Soweit Ihre getroffenen Einstellungen auch Anbieter umfassen, die Daten in Staaten ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien übermitteln, so gilt Ihre Einwilligung ausdrücklich auch hierfür (Art. 49 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch Behörden in diesen Drittstaaten zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen, dort können Sie in der Cookie-Übersicht auch nachträglich Ihre Angaben abändern. Unser Impressum finden Sie hier. Wir setzen den Google Consent Mode V2, auch als sog. Einwilligungsmodus bezeichnet, im Basic Mode ein. Erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO nicht über den Cookie-Banner (sog. Consent Management Plattform) werden keine neuen Cookies oder ähnliche Technologie durch unsere Partner gesetzt. Erteilen Sie Ihre Einwilligung können Sie diese für konkrete einzeln Zwecke über den Cookie-Banner auswählen. Dies führt dazu, dass auf unserer Website eingesetzte Google-Produkte und integrierte Tags von Drittanbietern nur im gewünschten Maße verarbeiten werden können. Folge der Nicht-Einwilligung ist, dass Sie weniger personalisierte Inhalte erhalten. Sie sind unter 14 Jahre alt? Dann können Sie nicht in optionale Services einwilligen. Bitten Sie Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten, mit Ihnen in diese Services einzuwilligen.