Wird geladen ...
Zum Inhalt

Augustiner-Chorherr Hildebrand Merkl verstorben

14.10.2019

Erzbischöflicher Konsistorialrat Hildebrand Merkl, Augustiner-Chorherr des Stiftes Klosterneuburg, ehemaliger Pfarrer und Dechant verstarb im 93. Lebensjahr in den Morgenstunden des 10. Oktober 2019 in Klosterneuburg.

Dr. jur. Hildebrand Friedrich Merkl wurde am 6. Mai 1927 in Wien-Döbling geboren. Als junger Mann musste er im Zweiten Weltkrieg als Soldat einrücken und wurde 1944 bei Triest schwer verwundet. Aus dem Lazarett und der Gefangenschaft 1946 zurückgehrt maturierte er noch im selben Jahr am Gymnasium in Klosterneuburg. Nach der Matura begann Friedrich Merkl sein Studium an der juridischen Fakultät der Universität Wien, das er 1950 mit der Promotion zum Doktor juris abschloss. Von 1950 bis 1953 machte er die Gerichtspraxis als Rechtsanwalts- und Richteramtsanwärter beim Oberlandesgericht Wien. Am 27. August 1953 wurde er im Stift Klosterneuburg eingekleidet und erhielt den Ordensnamen Hildebrand. Die Feierliche Profess legte er am 28. August 1957 ab; die Priesterweihe empfing er am 26. April 1959.

Das priesterliche Wirken Hildebrands galt den Pfarren des Stiftes Klosterneuburg: Von 1959 bis 1968 war er Kaplan in der Pfarre Floridsdorf (Wien XXI.), von 1968 bis 1972 Kaplan in der Pfarre Meidling (Wien XII.) und 1972 bis 1976 Kaplan in der Pfarre Heiligenstadt (Wien XIX.). 1976 wurde er zum Pfarrer der Pfarre Heiligenstadt ernannt, eine Aufgabe, die er mit großem Eifer und sichtbarer Hingabe bis 2001 erfüllte. Daneben bekleidete Hildebrand das Amt des Dechants des Dekanates Wien-Döbling von 1978 bis 1983. 2001 kehrte Hildebrand in das Stift Klosterneuburg zurück und war seelsorglich in der Alten- und Krankenbetreuung tätig, solange es seine Kräfte erlaubten.

 

Aufbahrung im Brunnenhaus im Kreuzgang des Stiftes bietet die Möglichkeit Abschied zu nehmen:
Freitag           11.10.2019: 10:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Montag          14.10.2019; 10:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Donnerstag    17.10.2019; 10:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Montag          21.10.2019; 10:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr

Requiem und Beisetzung:
Mittwoch 23.10.2019, 15:00 Uhr Erste Einsegnung im Brunnenhaus
anschl. Requiem in der Stiftskirche Klosterneuburg und
Beisetzung in der Chorherrengruft in der Sebastianikapelle.

 

Foto:      HH Hildebrand Friedrich Merkl Can.Reg.
Copyright Stift Klosterneuburg, Fotograf Zwazl, Abdruck honorarfrei

 

Walter Hanzmann
Stift Klosterneuburg – Pressesprecher
T: +43 2243 411-182, M: +43 676 / 447 90 67
E: presse@stift-klosterneuburg.at

Christina Hiptmayr

Pressesprecherin

Telefon
+43 2243 411 298 E-Mail

Walter Hanzmann

Pressesprecher

Telefon
+43 2243 411 182 E-Mail

Downloads

Foto: HH Hildebrand Friedrich Merkl Can.Reg.
Copyright Stift Klosterneuburg, Fotograf Zwazl, Abdruck honorarfrei

Zur Hauptnavigation

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Web-Cookies auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten, wie die IP-Adresse. Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO zu diesen Technologien ermöglicht es uns, personenbezogene Daten wie auch das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf unserer Webseite zu verarbeiten, um Ihnen eine bestmögliche Erfahrung zu bieten, indem wir uns Ihre Präferenzen und wiederkehrenden Besuche merken. Wir setzen auch Drittanbieter-Cookies ein. Technisch-notwendige Cookies sind für den Betrieb dieser Webseite zwingend erforderlich, sie können unterhalb durch Anklicken entscheiden, welchen weiteren Arten von Cookies (Komfort, Statistik, Marketing) Sie zustimmen. Sie haben das Recht Ihre Einwilligung in der Datenschutzerklärung zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern oder zu widerrufen. Übermittlung von Daten in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau: Soweit Ihre getroffenen Einstellungen auch Anbieter umfassen, die Daten in Staaten ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien übermitteln, so gilt Ihre Einwilligung ausdrücklich auch hierfür (Art. 49 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch Behörden in diesen Drittstaaten zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen, dort können Sie in der Cookie-Übersicht auch nachträglich Ihre Angaben abändern. Unser Impressum finden Sie hier. Wir setzen den Google Consent Mode V2, auch als sog. Einwilligungsmodus bezeichnet, im Basic Mode ein. Erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO nicht über den Cookie-Banner (sog. Consent Management Plattform) werden keine neuen Cookies oder ähnliche Technologie durch unsere Partner gesetzt. Erteilen Sie Ihre Einwilligung können Sie diese für konkrete einzeln Zwecke über den Cookie-Banner auswählen. Dies führt dazu, dass auf unserer Website eingesetzte Google-Produkte und integrierte Tags von Drittanbietern nur im gewünschten Maße verarbeiten werden können. Folge der Nicht-Einwilligung ist, dass Sie weniger personalisierte Inhalte erhalten. Sie sind unter 14 Jahre alt? Dann können Sie nicht in optionale Services einwilligen. Bitten Sie Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten, mit Ihnen in diese Services einzuwilligen.